Institut für Bildungsforschung (IfB)

Fachprüfungsausschuss des Instituts für Bildungsforschung

Fachprüfungsausschuss des IfB

Der Fachprüfungsausschuss des Instituts für Bildungsforschung (IfB) ist verantwortlich für die rechtlichen Prüfungsbelange in allen am IfB verorteten Teilstudiengängen. Hierzu gehören fachspezifische Fragen von Zugang und Einstufung einschließlich gegebenenfalls auszusprechender Auflagen und Notenfestsetzungen, über die Gleichwertigkeit und Anrechnung von Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen sowie über Widersprüche gegen von ihm getroffene Entscheidungen (§ 7 Abs. 1 Allg. Best.). Zudem achtet der Fachprüfungsausschuss darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden (§ 7 Abs. 7 Allg. Best.). Der Fachprüfungsausschuss ist für diesen Bereich Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungsprozessrechts (§ 7 Abs. 6 Allg. Best.).

Vorsitz des Fachprüfungsausschusses

Stellvertretender Vorsitz des Fachprüfungsausschusses

Gruppe der Hochschullehrer*innen:

  • Prof. Dr. Claudia Kastens (Vorsitzende)
  • Prof. Dr. Claudia Schrader (stellvertrende Vorsitzende)
  • Prof. Dr. Michael Grosche (Stimmberechtigtes Mitglied)
  • Prof. Dr. Jasmin Decristan (Stellvertretendes Mitglied)
  • Jun.-Prof. Matthias Herrle (Stellvertretendes Mitglied)

Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen

  • Jacqueline Kluge (Stimmberechtigtes Mitglied)
  • Janine Schledjewski (Stellvertretendes Mitglied)

Gruppe der Student*innen:

  • Yannik Overath (Stimmberechtigtes Mitglied)
  • Corinna Hirsch (Stellvertretendes Mitglied)

Die Organisation von Prüfungen (z.B. Termine, Inhalte, Bewertungen & Ergebnismitteilungen) wurde nach § 7 Abs. 8 Allg. Best. auf die vom Fachprüfungsausschuss bestellten Prüfer*innen übertragen. Richten Sie prüfungsspezifische Fragen daher in erster Linie an die jeweiligen Prüfer*innen.

Studien- und Prüfungsleistungen, die innerhalb eines vorangegangenen Studiums oder durch eine geeignete Tätigkeit erworben wurden, können gegebenenfalls angerechnet werden. Voraussetzung dafür ist, dass die durch das vorangegangene Studium oder durch die geeignete Tätigkeit erworbenen Inhalte, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Wesentlichen den zu vermittelten Inhalten, Fähigkeiten und Fertigkeiten der anzurechnenden Veranstaltungen entsprechen.

Bei Fragen oder Beratungsbedarf zur Anerkennung/Anrechnungen von Studien- und Prüfungsleistungen wenden Sie sich bitte unter Nennung Ihrer Prüfungsordnung / Ihres angestrebten Abschlusses (z.B. B. Ed. Grundschule, M. Ed. Grundschule, M. Ed. HRSGE, M. Ed. GymGe, M Ed. BK und Dualer BK, bildungswissenschaftliche Anteile im KombiBA (Optionalbereich mit Praktika und K-BIL- Module), Sonderpädagogik B. Ed., Förderschwerpunkt Lernen oder Förderschwerpunkt Emotional-soziale Entwicklung im M. Ed.) an fpafk09[at]uni-wuppertal.de.

Dozierende, die eine Prüfungsberechtigung erhalten möchten, finden hier den entsprechenden Antrag.

Möchten Sie aufgrund einer Einschränkung einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen, müssen Sie sich zuerst durch die Beratungsstelle Inklusion beraten lassen. Eine direkte Antragstellung an den Fachprüfungsausschuss ist nicht möglich. Hier geht es zur Seite der Beratungsstelle Inklusion.

Sollten Sie sich nicht rechtzeitig zu einer Prüfung angemeldet haben, können Sie in begründeten Ausnahmefällen einen Antrag auf nachträgliche Zulassung stellen. Bitte stellen Sie dafür einen formlosen Antrag per Email an fpafk9[at]uni-wuppertal.de mit mindestens den folgenden Informationen:

  • Prüfung
  • Modul
  • Prüfer*in
  • Datum der Deadline zur Prüfungsanmeldung
  • Datum des Versuchs der nachträglichen Anmeldung
  • Begründung
  • ggf. Nachweise zur verspäteten Anmeldung.

Weitere Infos über #UniWuppertal: