Digitallehrkonzept des IfB
Die digitale Lehre wird in Zukunft ein fester Bestandteil universitärer Ausbildung sein. Digitale Lehre bietet viele Chancen, aber auch Risiken. Für Studierende und Lehrende ist es daher wichtig, dass digitale Ausbildungsbestandteile einen verlässlichen und transparenten Rahmen in der Ausbildung haben und weder organisatorisch noch inhatlich in einen Widerspruch zur Präsenzlehre an der Universität stehen. Das IfB hat daher in Absprache mit dem Studienbeirat und der Qualitätsverbesserungskommssion am 11.12.2024 ein Digitallehrkonzept verabschiedet, dass ab dem Sommersemester 2025 in Kraft tritt.
Im Kern läuft das Digitallehrkonzept des IfB darauf hinaus, das digitale Lehre in der Vorlesungszeit ausschließlich freitags oder in Randzeiten (ab 18h) angeboten wird, um den Präsenzbetrieb in der Woche nicht zu stören.
Geltungsrahmen
Betroffene Lehrveranstaltungen: Das folgende Konzept betrifft alle digitalen Lehrveranstaltungen mit einem zu Semesterbeginn geplanten digitalen Lehranteil von über 25 Prozent. Digital sind Lehranteile immer dann, wenn die Vermittlung nicht im Präsenzbetrieb erfolgt und zur Vermittlung der Lehrinhalte auf digitale Medien zurückgegriffen wird. Nicht betroffen sind Lehrveranstaltungen (LV), die aus anderen Gründen (z.B. Krankheit) kurzfristig digital angeboten werden und LV im DigiModul.
Geltungsdauer: gilt bis auf Widerruf durch den Rat des Instituts für Bildungsforschung (beschlossen in der Sitzung des Rates am 11.12.2024).
Leitlinien zur digitalen Lehre
Leitlinie 1
Alle digitalen Lehrveranstaltungen müssen zu folgenden Zeiten stattfinden:
- Innerhalb der Vorlesungszeit: Mo-Do 18-22h, Fr 8-22h, Sa 8-22h
- Außerhalb der Vorlesungszeit: Mo-Sa 8-22h
Leitlinie 2
Alle digitalen Lehrveranstaltungen sehen mindestens 10 Prozent der LV-Zeit (bei 14 Semesterwochen ca. 120 Minuten) für den persönlichen Austausch mit den Dozierenden (auch digital per Zoom) vor. Der persönliche Austausch soll mindestens an drei unterschiedlichen Zeitpunkten im Semesterverlauf ermöglicht werden, wobei ein Austauschtermin auch im Rahmen einer Sprechstunde erfolgen kann.
Leitlinie 3
Der Anteil synchroner Inputphasen (z.B. per Zoom) darf bei dLV maximal 50 Prozent der vorgesehen Lehrzeit betragen. Synchrone Inputphasen dürfen maximal 180 Minuten am Stück betragen. Danach muss eine andere (digitale) Lernform (z.B. Breakt-Out-Sessions, Texte, Reflexion, Screencasts, Kooperative Phasen über Moodle oder Whiteboards) eingebaut werden.
Leitlinie 4
Bei Seminaren müssen im beantragten Semester mindestens 50% der Seminarangebote derselben Modulkomponente in Präsenz angeboten werden. Bei digitalen Vorlesungen, zu denen es im fraglichen Semester keine Präsenzalternative gibt, sollte es im vorherigen und im folgenden Semester ein Präsenzangebot geben. Die Modulverantwortlichen sind für die Sicherstellung und Prüfung dieses Präsenzangebots verantwortlich.
Konsequenzen
Diese vier Leitlinien sind für Studierende einforderbar. Sie gelten prinzipiell für alle Seminare und Vorlesungen am IfB. Ausnahme stellen Lehrveranstaltungen dar, für die sich im Semesterverlauf durch nicht planbare Umstände (z.B. Sanierungsarbeiten in Hörsälen, technische Probleme, Krankheit der Dozierenden) ein höher Anteil digitaler Lehre ergibt. Eine Ausnahme stellt zudem das Sommersemester 2025 dar, weil das IfB hier möglicherweise umzugsbedingt phasenweise auf einen höheren Anteil digitaler Lehre ausweichen muss.
Sollten Dozierende einen höheren Anteil digitaler Lehre außerhalb der in Leitlinie 1 anberaumten Zeiten einfordern, sollten sich Studieremde bitte zunächst immer an die Dozierenden selbst wenden, danach an die QSL-Beauftragte des IfB (Anita Gerullis).