Promovieren am IfB
Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick darüber, wie Sie am IfB promovieren. Beachten Sie: Eine Promotion am IfB ist keine zwingende Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Graduate School (und umgekehrt).
Idealtypischer Ablauf einer Promotion:
Um als Doktorand*in am IfB angenommen zu werden, müssen Sie folgende Unterlagen beim Vorsitz des Instituts für Bildungsforschung einreichen:
- Einen Antrag auf Annahme als Doktorand*in, in dem Sie bestätigen, die Promotionsordnung des IfB zur Kenntnis genommen zu haben
- Eine beglaubigte Kopie Ihres Abiturzeugnisses
- Eine beglaubigte Kopie Ihres Masterabschlusses oder eines vergleichbaren Abschlusses (z.B. Diplom, Magister)
- Ggf. eine beglaubigte Kopie Ihres Bachelorabschlusses
- Ein Exposé zu Ihrem Promotionsprojekt
- Eine original unterschriebene Bestätigung Ihrer Betreuerin über die Betreuung Ihres Promotionsprojekts
- Eine Erklärung zu abgebrochenen, nicht abgeschlossenen oder anderweitig laufenden Promotionsverfahren
(Details entnehmen Sie bitte §7, Abs. 3 der Promotionsordnung)
Bitte beachten Sie, dass Sie die oben aufgeführten Dokumente auch dann einreichen müssen, wenn an anderer Stelle an der BUW (z.B. in der Personalabteilung, falls Sie an der BUW beschäftigt sind) bereits z.B. eine Kopie Ihres Abiturzeugnisses vorliegt.
Um das Promotionsverfahren eröffnen zu können, müssen Sie nicht nur als Doktorand*in am IfB angenommen sein, sondern auch als Promotionsstudent*in an der BUW eingeschrieben sein. Zuständig ist hier nicht das IfB, sondern das Studierendensekretariat der Universität.
Wenn Ihre Dissertationsschrift vorliegt, stellen Sie einen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens. Bitte beachten Sie die Promotionsordnung und hier insbesondere §10, Abs. 2 in Bezug auf die beizufügenden Dokumente. Falls Sie publikationsbasiert promovieren, beachten Sie bitte vor allem auch die Ausführungsbestimmung in Anlage 3 der Promotionsordnung:
- Diese Bestimmung regelt die Art der Schriften, die Sie als Grundlage Ihrer publikationsbasierten Dissertation einreichen können. Beachten Sie, dass Beiträge in Herausgeberwerken und Jahrbüchern, auch dann wenn sie ein Begutachtungsverfahren durchlaufen haben, keine Beiträge in begutachteten Zeitschriften sind.
- Diese Bestimmung regelt ebenfalls, dass Sie in Bezug auf jede der Schriften, die Teil Ihrer publikationsbasierten Diskussion sind, durch Unterschrift belegen müssen, welche Koautor*innen ggf. welchen Beitrag geleistet haben. Der Promotionsausschuss empfiehlt, direkt bei der Einreichung, spätestens aber bei der Annahme eines Artikels, der als Teil Ihrer publikationsbasierten Dissertation geplant ist, ein entsprechendes Dokument aufzusetzen.